Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) erlassen.
Darin werden die Eigentümer eines Gebäudes (mit bis zu 5 Wohneinheiten), in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, seit dem 01.10.2022 verpflichtet, eine Heizungsprüfung bis zum 15.09.2024 durchführen zulassen.
In diesem Rahmen ist zu prüfen:

  1. ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb
    der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
  2. ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
  3. ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
  4. inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden
    sollten.

Bei Wohngebäuden mit mind. 10 Wohneinheiten bzw. Nicht-Wohneinheiten ab 1.000 qm beheizter Fläche ist zusätzlich zur Heizungsprüfung immer ein hydraulischer Abgleich nötig.

Wir halten das Ergebnis der Heizungsprüfung schriftlich fest. Sofern die Prüfung einen Optimierungsbedarf feststellt, klären wir gemeinsam, wie wir diesen erfüllen können.
Einzelne Vorgaben müssen dann bis zum 15.09.2024 behoben werden.

Gerne sind wir auch hierfür der kompetente Partner an Ihrer Seite.
Laut der Verordnung sind wir als Fachhandwerker hierfür als fachkundige Person anerkannt.

Sparen Sie Kosten und verbinden Sie diese Heizungsprüfung direkt mit der Wartung Ihrer Anlage.

Sehen Sie in dieser Verordnung die Chance, selbst Energiekosten einzusparen, und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften, überprüfen wir auch gerne Ihre Öl- oder Pelletheizung und Ihre Wärmepumpe.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören und Sie hierbei unterstützen zu können.
Ihre Quauke GmbH

Verwandte Beiträge

Mitarbeiter mit Quauke T-shirts

Arbeitssicherheit

Sicherheit am Arbeitsplatz hat absolute Priorität “Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sprichwörtlich das Herz unseres Betriebs – ohne sie läuft […]

Weiterlesen